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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit Benjamin Heerschlag (Alfred-Wachtel-Straße 1a, 78462 Konstanz, Deutschland). Im Folgenden heerschlag genannt. Durch schriftliche oder elektronische Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Preise gelten netto, ohne Mehrwertsteuer, aufgrund der Kleingewerberegelung.
§5 Gewährleistung und Haftung
1. Für die Inhalte der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien übernimmt heerschlag keine Haftung. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat und Ihm die Nutzungs- und Besitzrechte unterliegen. 2. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen OnlineZugang bei einem anderen Anbieter verfügt und dieser bei dem Auftrag genutzt werden soll, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die beauftragte Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Für eine unerlaubte Nutzung ist heerschlag nicht verantwortlich zu machen.
§6 Datenschutz
Zur Verfügung gestellten Daten werden streng vertraulich behandelt und nur soweit vereinbart oder zur Realisierung des Projektes notwendig an Dritte weitergegeben.
§7 Datensicherheit
Der Auftraggeber spricht heerschlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten, gleich in welcher Form, bereit gestellt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
§2 Leistungen
Die Dienstleistungen von heerschlag umfassen Beratung, Konzeption, Entwicklung, Produktion und Schulungen in den Bereichen Web-, Grafikund Print-Design mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten. Darüber hinaus werden Schulungen und Beratungen in den Bereichen Internet und PC (Windows-Plattform) angeboten. Die obliegenden Leistungen kann heerschlag persönlich oder durch beauftragte Dritte erbringen.
§8 Unterbrechungen der Lieferzeit
§3 Angebote, Preise Zahlungsbedingungen
und
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Individuelle Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. 2. Nachbesserungen bezüglich der Formatierung sind kostenfrei. Sonstige Änderungen/Erweiterungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nach dem üblichen Honorar berechnet. 3. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, ohne Abzug zu erfolgen. 4. Im Versandhandel verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transportkosten und Frachtversicherung. 5. Maßgebliche Preise sind die in dem Angebot enthaltenen Preise, welche der Auftragsbestätigung zugrunde liegen. 6. Als Zahlungsweisen werden akzeptiert: Zahlung per Überweisung, in bar oder per Bankeinzug. 7. Auslagen von heerschlag, die vom Kunden zu ersetzen sind, können in Rechnung gestellt werden, sobald diese selbst von Dritten in Rechnung gestellt worden sind.
Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils 3. Überlassene Vorlagen, Layouts etc. werden unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom durch heerschlag mit größtmöglicher Sorgfalt Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers behandelt. Für entstandene Schäden haftet bis zum Tage des Eintreffens seiner gerechnet. Verlangt der heerschlag nur bei Vorsatz und/oder grober Stellungnahme nach Auftragserteilung Fahrlässigkeit. Schadenersatz über den Auftraggeber Änderungen des Auftrags, welche die Materialwert hinaus ist ausgeschlossen. Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert 4. Aufträge werden durch heerschlag sich die Lieferzeit entsprechend. Bei schnellstmöglich erfüllt. Eine Frist für die Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese Falle erst nach Stellung einer angemessenen zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich 5. Bei verbindlich vereinbarten Fristen hat zustehenden Rechte berechtigt. heerschlag eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer §9 Zahlungsverzug Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche 1. Kommt der Kunde, nach zugesendeter die Leistung wesentlich erschweren oder Mahnung, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht unmöglich machen nicht zu vertreten. In einem nach, so kann heerschlag das solchen Fall ist heerschlag berechtigt, die Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist Leistung um die Dauer der Behinderung, kündigen. Die Geltendmachung weiterer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt hinauszuschieben. vorbehalten. 6. Für die warenzeichenrechtliche Zulässigkeit 2. Im Falle des Zahlungsverzugs durch den und Wettbewerbs- und Eintragungsfähigkeit der Kunden ist heerschlag berechtigt, Arbeiten haftet heerschlag nur wenn es Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem vertraglich vereinbart wurde. jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen 7. Beanstandungen gleich welcher Art sind Bundesbank zu verlangen, ferner sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu Werks schriftlich geltend zu machen. Danach ersetzen. gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 8. Ein Auftrag kann durch heerschlag 1. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und zurückgewiesen oder beendet werden wenn: Zahlungen ist der Geschäftssitz von I. Die vom Kunden gelieferten Inhalte heerschlag. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gegen geltende Gesetze, gute Sitten oder sind ausschließlich die für den Sitz von andere rechtliche Bestimmungen heerschlag örtlich zuständigen Gerichte verstoßen. zuständig. II. Zahlungen oder Teilzahlungen nicht 2. Gegen den Kunden kann heerschlag Klagen vereinbarungsgemäß und/oder pünktlich auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz geleistet werden. erheben. Es gilt das maßgebliche Recht der III. Einzuarbeitende Inhalte nicht fristgerecht, Bundesrepublik Deutschland. wie vereinbart, zur Verfügung gestellt werden. §11 Sonstige Bestimmungen IV. Der Auftraggeber notwendige 1. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Angaben/Inhalte zurückhält und somit die heerschlag zu verantworten sind, vom Vertrag eingeplante Ausarbeitungszeit ausdehnt, zurück, gilt ein Schadenersatz des in der Höhe was betriebsinterne Abläufe nachhaltig von heerschlag nachweisbar entstandenen stören würde. Aufwandes, mindestens aber 50 % des 9. Bei Projekten und Arbeiten, welche aufgrund der unter §5 Abs. 8 genannten Punkte unterbrochen und eingestellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet die bis dahin entstandenen Kosten, mindestens aber 50% der Auftragssumme, als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandenen Arbeitsaufwand zu zahlen. Auftragswertes, als vereinbart. 2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§4 Urheberrechte und Nutzungsrechte
1. Jeder an heerschlag erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung nicht verändert werden. 2. Dem Kunden überträgt heerschlag die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über. 3. Auf den fertig gestellten Werken hat heerschlag das Recht, als Urheber genannt zu werden. Ebenso ist heerschlag berechtigt fertig gestellte Werke als Referenz zu benutzen. 4. Vorschläge des Kunden zum Design oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen außerdem kein Urheberrecht.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der 10. Alle bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag erstellten Projektdaten und -arbeiten werden in seinen übrigen Inhalten nicht davon berührt. dem Kunden nach Bezahlung ausgehändigt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine 11. Nach Beendigung des solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Vertragsverhältnisses übernimmt heerschlag Zweck der unwirksamen Bestimmung in keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. des Kunden oder durch Dritte entstehen.